Förderfähige Kosten*:
- Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer
- sonstige laufende Aufwendungen wie didaktische Materialien
- Kosten für Beratungsdienste
- Personalkosten für externe und interne Ausbilder
Fördergegenstand sind Unternehmen, die von wesentlichen Betriebsänderungen betroffen sind, sofern die Qualifizierung von Mitarbeitern der weiterführenden Beschäftigung im gleichen Unternehmen dient.
Ebenfalls förderfähig seit 2009, sind Qualifizierungen im Zusammenhang mit höherwertigen IT - Anwendungen, die ihre Anwendung im Bereich der Berliner Kompetenzfelder finden.
Die Förderhöhe darf für ein einzelnes Vorhaben 1 Mio. Euro nicht übersteigen.
Die freigestellten Beihilfen können nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden. Das Förderprogramm "Unternehmensorientierte Weiterbildung und Vermittlung" wird durch die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.
HINWEIS
Informationsblatt zur Anpassungsqualifizierung (pdf ca. 57 kb)
Alle erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier.
Ansprechpartner
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Petra Löbnitz
(Allg. Anpassungsqualifizierung)
Tel: +49 (0) 30- 284 09 - 531
E-Mail: petra.loebnitz@gsub.de
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Nils Hoffmann
(IT - Anpassungsqualifizierung)
Tel: +49 (0) 30- 284 09 - 233
E-Mail: nils.hoffmann@gsub.de
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Silke Jupé
UOWV Projektleitung - Betriebliche Anpassungsqualifizierung
Tel: +49 (0) 30- 284 09 - 270
E-Mail: silke.jupe@gsub.de
